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„Ich war so enttäuscht“

■ Nachlese zum Ärger europäischer EuropawählerInnen: „Das war schlecht gemacht“ / Nur einer kam mit Anwalt durch

Experten hatten es prophezeit: Zahlreiche EuropäerInnen beschwerten sich noch am Europawahlsonntag beim Bremer Landeswahlamt, weil sie nicht wählen durften. Die gleichzeitige und deshalb sehr mißverständliche Verschickung der zwei Wahlbenachrichtigungen – zur Bürgerschafts und zur Europawahl – hatte sie in die Irre geleitet. Sie hatten nicht gewußt, daß sie hätten registrieren müssen, um für die deutsche Liste zu stimmen. Kein Wunder. Hatte doch auf vielen Benachrichtigungen unter dem Eintrag: Wahltag, Sonntag, 13. Juni und Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr auch gestanden: Sie sind ins Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. „Dann durfte ich doch nicht“, seufzt die bremische Irin Brigid Guinan. „Ich war so enttäuscht.“

Seit 1991 lebt Brigid Guinan in der Hansestadt. Jetzt wollte sie erstmals europäisch wählen. Nach einem arbeitsreichen Sonntag hatte die Gestalttheapeutin sich eigens dazu aufgemacht. Vergebens. Sie war nicht registriert. „Nur gut, daß die Leute im Wahllokal so nett waren“, sagt sie rückblickend. „Sie haben meine Enttäuschung verstanden.“ Trotzdem hat die Irin jetzt einen Protestbrief verfaßt. Denn sie fühlt sich mehr als schlecht informiert darüber, daß sie hätte registrieren müssen – „zumal auf meinem Wahlschein was anderes stand.“ Auch die Leute im Wahlbüro hätten es so gelesen – und die Wählerliste gleich zweimal nach ihrem Namen durchforstet.

Viele andere EuropäerInnen hatten weniger Geduld. Sie gingen bereits am Sonntag ins Landeswahlamt – wie es die WahlhelferInnen in den örtlichen Wahllokalen empfohlen hatten. „Wir mußten in der Lothringerstraße vier Europäer wegschicken“, berichtet Europawahlhelfer Gerrit Guit, der lange mit niederländischem Paß in Deutschland lebte. Er ärgert sich über die Darstellung des Landeswahlleiters, daß es „einige kleine Zwischenfälle“ gegeben habe, nachdem abgewiesene wahlwillige EuropäerInnen im Wahlamt erschienen waren. „Das war alles schlecht gemacht“, sagt Guit. „Unsere Leute lesen doch nicht jede kleine Bekanntmachung in einer deutschen Zeitung.“

Der gebürtige Engländer John-Dylan Haynes sagt dazu: „Das muß ich auch nicht, wenn auf meinem Wahlschein steht, daß ich ins Wählerverzeichnis eingetragen bin.“ Ihm habe ein erhitzter Wahlhelfer noch dazu den Wahlschein zerrissen mit den Worten: „Ich zeig ihnen, was sie damit machen können.“ Haynes schlägt vor, den Begleitbrief zur Wahlbenachrichtigung künftig etwa so zu formulieren: Wenn auf Ihrem Wahlschein steht, daß Sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen sind und wählen dürfen, so bedeutet dies im Beamtendeutsch, daß sie vom Gegenteil des Gesagten auszugehen haben und sich noch ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen müssen.

Nur Francis Segond, gebürtiger Franzose, hat noch wenig Grund zum Klagen. Er hatte in der vergangenen Woche einen Anwalt eingeschaltet, damit ihm – trotz abgelaufener Frist zum Registrieren – die Briefwahlunterlagen zugestellt werden (taz vom 10.6.). Mit Erfolg. „Am Freitag brachte mir jemand vom Wahlamt persönlich die Unterlagen“, triumphierte er. ede

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