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Keine Kündigungen im öffentlichen Dienst

Gewerkschaften, Hauptpersonalrat und Senatsinnenverwaltung haben sich gestern auf wesentliche Punkte einer Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin geeinigt. Weiterhin werde es keine betriebsbedingten Kündigungen geben, teilte die ÖTV mit. Außerdem bleibe die Interessenvertretung der Mitarbeiter bei wichtigen Vorhaben gesichert. Dazu zählten der weitere sozialverträgliche Stellenabbau, die Bezirksgebietsreform, die Neustrukturierung der Senatsverwaltungen, die Aufgabenverlagerung von der Hauptverwaltung in die Bezirke und die Verwaltungsreform. Die Gesamtvereinbarung entwickelt die Regelungen zum Umgang mit dem Personalüberhang weiter, sieht Übergangsregelungen bei der Fusion der Bezirke vor und enthält erstmals eine Übereinkunft zu einem vorbeugenden Gesundheitsmanagement, teilte die ÖTV weiter mit. Allerdings gebe es noch einige Dissenspunkte. Dazu zählen die Beendigung des Stellenabbaus und der Privatisierungen, die Aufhebung tarif- und beamtenrechtlicher Unterschiede zwischen West und Ost und die Einbeziehung staatlicher Kultureinrichtungen in die Gesamtvereinbarung. Die Laufzeit des Vertrags über den Ausschluß der Kündigungen ist noch umstritten. Die Gewerkschaften gehen von einem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2004 aus. ADN

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