: Weimar darf nicht hängen lassen
■ Landgericht Erfurt gibt Klage der Malerin Ellena Olsen statt
Erfurt/Weimar (taz) – Das Publikum sagt ja, die Künstlerin sagt nein, und das Gericht gibt der Kunst recht. In Weimar ist der Streit um die Hängung der Gemälde von Ellena Olsen in der Ausstellung „Aufstieg und Fall der Moderne“ gestern vor Gericht verhandelt worden. Dabei hat das Landgericht Erfurt der Klage der Berliner Malerin auf einstweilige Verfügung stattgegeben.
Weil ihre Gemälde in einer massenweisen Hängung zwischen DDR-Malern vereinheitlicht auf grauer Hintergrundfolie zu sehen sind, hatte Olsen ihre Arbeiten zurückgefordert. Die Bilder „Haltestelle“ und „Verrückte Gesellschaft“ würden so in bedenkliche Nähe zur Staatskunst gerückt. Dagegen hatte sich der Kurator der Kunstsammlungen zu Weimar, Achim Preiß, auf seine inszenatorischen Freiheiten berufen.
Die Richter sehen nun in der Präsentation einen Eingriff in das Urheberrecht der Künstlerin; die Aussteller hätten die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit überschritten. Die Entscheidung, die bundesweit als einmalig gilt, ist noch nicht rechtskräftig, da die Kunstsammlungen zu Weimar Berufung ankündigten. Deshalb bleibt weiterhin unklar, ob die beiden betroffenen Bilder nun um- oder abgehängt werden. Thomas Föhl von den Kunstsammlungen sagte: „Es geht nicht, daß ein Gericht entscheidet, wie ein Bild aufgehangen wird.“ Das Publikum teilt Föhls Meinung: „Hängen lassen“ steht mehrfach im Gästebuch der Weimarer Ausstellung. HF
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