: Abwehr ist Bundessache
■ Jurist: Land konnte vor dem Stranden des Frachters „Pallas“ nicht eingreifen
Vor dem Stranden des Frachters „Pallas“ hat es für das Land Schleswig-Holstein keine Zuständigkeit und keine rechtliche Handhabe gegeben, „zum Zwecke der Bergung“ einzugreifen. Darüber informierte gestern der Jurist und Schiffahrtsexperte im Verkehrsministerium des Landes, Uwe Jenisch, den parlamentarischen Untersuchungsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages. Da es zu den Ausführungen des Juristen kaum Nachfragebedarf gab, absolvierte der Ausschuß seine 15. Sitzung im Rekordtempo von 20 Minuten.
Jenisch war geladen worden, weil er in einer juristischen Zeitschrift einen Artikel über Schiffssicherheit veröffentlicht hatte. In der konkreten Situation, so Jurist, habe die Gefahrenabwehr beim Bund gelegen, der die entsprechenden Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung übertragen hat. Korrekterweise sei der Bund zur Notabwehr tätig geworden; es habe auch keine Veranlassung für das Land gegeben, selbst aktiv zu werden. Das, so Jenisch, hätte „die Verwirrung nur gesteigert“.
Die „Pallas“ war am 25. Oktober 1998 vor der dänischen Küste in Brand geraten und vier Tage später vor der Nordsee-Insel Amrum gestrandet. Ein Seemann starb bei dem Unglück, Tausende von Seevögeln verendeten an ausgelaufenem Öl. Der Ausschuß soll klären, wie es zu dem Schiffsunglück kam und ob die Landesregierung alle Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr genutzt hat.
Unterdessen sind die Abwrackarbeiten an der „Pallas“ weiterhin unterbrochen: Wind und hoher Seegang hätten am Wochenende ein Anlegen an dem Havaristen unmöglich gemacht, teilte Einsatzleiter Johannes Oelerich vom Staatlichen Umweltamt Schleswig in Husum mit.
Nach Angaben des Umweltministeriums wird die Zwangspause für Vorbereitungsarbeiten genutzt. Außerdem habe das neu in Dienst gestellte Ölbekämpfungsschiff „Vilm“ eine Übung absolviert. Es soll dann zum Einsatz kommen, wenn es beim Verfüllen des Wracks einen unkontrollierten Austritt des noch an Bord vorhandenen Öl-Wasser-Gemisches geben sollte.
lno
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