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■ Die letzten Beschlüsse des Bundesrates vor der Sommerpause

Hausfrauen oder Hausmännern soll es künftig erleichtert werden, ihren Anspruch auf angemessenes „Wirtschafts- und Haushaltsgeld“ gegenüber ihrem verdienenden Ehegatten durchzusetzen. Der Bundesrat beschloß gestern auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundestag, durch den im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners eingeräumt wird.

Der Bundesrat billigte die vom Bundestag beschlossene Lockerung der Bannmeilenregelung. Mit Blick auf den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin hatte die Koalition statt der Bannmeile in Bonn „befriedete Bezirke“ um Bundestag und Bundesrat in Berlin sowie um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgelegt. Wesentliche Unterschiede sind, daß Demonstrationen in dem Bereich nicht mehr verboten, sondern außerhalb der Sitzungstage grundsätzlich zulässig sind. Zuwiderhandlungen werden auch nicht mehr als Straftat geahndet, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit. Letztere Herabstufung betrifft auch Bundesländer, die Bannmeilen um ihre Parlamente eingerichtet haben.

Die Länderkammer stimmte der Entscheidung des Bundestags zu, daß die Abtreibungspille Mifegyne nur direkt vom Hersteller an spezielle Einrichtungen und nicht wie sonst bei Arzneimitteln üblich über Großhandel und Apotheken vertrieben werden darf. Der Bundesrat befürwortete außerdem einen auf vier Jahre befristeten Versuch mit der sogenannten elektronische Fußfessel, um die Gefängnisse zu entlasten. Der überwachte Hausarrest soll nur für Verurteilte in Frage kommen, die nicht mehr als sechs Monate Haft zu verbüßen haben und bei denen Flucht oder Mißbrauch nicht zu befürchten ist.

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