Keine Befreiung vom Aufklärungsunterricht

München (AFP) – Eltern können nach einer Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichtes ihre Kinder nicht vom Sexualkundeunterricht in der Schule befreien lassen. Die Richter wiesen die entsprechende Klage eines Vaters von sechs Kindern zurück, wie eine Gerichtssprecherin gestern mitteilte. (Az.: M 3 B 99.1892) Der Vater, ein bekennender Christ, hatte eingewandt, Sexualkunde in der Schule verletze die kindliche Unschuld, führe zu steigenden Scheidungsraten und vermehrten Schwangerschaften bei Jugendlichen.