: Klarstellen, was geht
■ Verdacht auf ABM-Zweckentfremdung bei Hamburger Träger hat sich bestätigt
Der Verdacht der Zweckentfremdung von ABM-Mitteln beim Träger Beschäftigung und Bildung (B+B) hat sich „im Kern bestätigt“. Das erklärte gestern die Sprecherin der zuständigen Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), Petra Bäurle, gegenüber der taz. Zu diesem Ergebnis sei der Betriebswirtschaftliche Prüfdienst der Behörde gekommen; eine endgültige Bewertung des Vorfalles sei aber „noch nicht möglich“.
Ein leitender Mitarbeiter von B+B hatte drei ABM-Kräfte für rund zwei Tage an ein befreundetes Ehepaar für Bauarbeiten an dessen Garage ausgeliehen (taz berichtete am Sonnabend). Die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in ABM-Projekten zu privaten Zwecken aber ist grundsätzlich unzulässig. Die Förderung der Stellen aus Mitteln der BAGS und des Arbeitsamtes verpflichtet Träger dazu, ABM-Kräfte ausschließlich zu Arbeiten in öffentlichem Interesse einzusetzen und nicht in Konkurrenz zu Firmen des ersten Arbeitsmarktes zu treten.
Walter-Stefan Müller, Geschäftsführer von B+B, will heute einen vollständigen Bericht an die BAGS übermitteln. Der verantwortliche Mitarbeiter, der die Vorwürfe zugegeben hatte, sei beurlaubt worden. Ob er arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen werde, ließ Müller gestern ebenso noch offen wie die Frage, ob B+B Schadensersatzforderungen stellen werde. Die Summe schätzt er auf 6000 Mark „oder weniger“.
Die BAGS prüft derweil nach Bäurles Angaben „zusammen mit dem Arbeitsamt“, ob sie von B+B die Rückzahlung der „nicht sachgemäß verwendeten Mittel“ verlangen wird. In einem Schreiben an alle Träger will die Behörde noch einmal „klarstellen, was gemacht werden darf und was nicht“. smv
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