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■ Justizminister kritisiert InsolvenzgesetzHeitmann erwartet Prozeßkostenlawine

Dresden (AP) – Das seit Januar geltende Insolvenzgesetz hat für die Bundesländer offenbar eine Kostenlawine zur Folge. Sachsens Justizminister Steffen Heitmann wies darauf hin, daß ein Schuldner Prozeßkostenhilfe bekommt, wenn er Restschuldbefreiung beantragt. „Dadurch entstehen den Bundesländern jährlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Mark.“

Um Schuldner von ihren Verbindlichkeiten zu befreien, ist zunächst ein Gerichtsverfahren erforderlich, für das Prozeßkostenhilfe beantragt werden kann. Während des Verfahrens soll ein Tilgungsplan aufgestellt werden. Danach muß der Schuldner sieben Jahre lang sein pfändbares Einkommen abführen, bevor er von seiner Restschuld befreit werden kann. Heitmann zufolge scheitert dies Vorhaben häufig daran, daß die Schuldner kein Vermögen hätten. Nach seiner Ansicht könnten die 20.000 Mark, die der Staat für das Verfahren ausgibt, besser gleich an die Gläubiger ausgezahlt und die Sache als erledigt erklärt werden.

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