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Ladenschluß verlängert

■ Ab Sonntag darf in der Innenstadt touristischer Bedarf verkauft werden

Am Sonntag ist es endlich soweit: Shoppen rund um die Uhr – oder fast. Bis immerhin 19 Uhr dürfen in der gesamten Innenstadt die Geschäfte öffnen und ihre Waren feilbieten, verkündete gestern Sozialsenatorin Beate Hübner. Aber nur, wenn sie sogenannten Touristen- und Freizeitbedarf anzubieten haben.

Um das Ladenschlußgesetz auszuhebeln, hatte sich die Senatsozialverwaltung eine Ausnahmeregelung ausgedacht: Große Teile der Innenstadt wurden kurzerhand in ein neues „Ausflugs- und Erholungsgebiet“ umgewidmet. Dazu zählen unter anderem so erholsame Orte wie der Alexanderplatz, die Hackeschen Höfe, das Nikolaiviertel, die Oranienburger Straße, die Friedrichstraße nördlich des Checkpoint Charlie, der Potsdamer Platz, der Zoologische Garten und der Ku'damm.

Am Sonntag ist nach der Ausnahmeregel nun eine Öffnungszeit von 11 bis 19 Uhr erlaubt. Samstags können die Touristen bis 20 Uhr einkaufen. Aber was? Verkauft werden Andenken, Badesachen, Früchte, Süßwaren, Tabak, Blumen, Milch und Milcherzeugnisse. Nur das, was den Touris am wichtigsten ist, gibt es nicht – Alkohol. Da müssen sie sich schon zum Imbiß oder zur Tanke bewegen. Berlin macht's möglich: Freies Einkaufen für freie Bürger. Richard Rother

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