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■ Der Bundeskanzler will keine Vermögensteuer auf Bundesebene
Mit einer eleganten Ausweichbewegung versucht Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Diskussion um eine Vermögensteuer zu parieren. Jedes Land soll selbst über „die Einführung und Höhe“ einer solchen Steuer entscheiden, sagte Schröder dem Spiegel. Da aber kein Land einen Alleingang wagen will, käme dies faktisch einer Nulllösung gleich.
Der Verweis auf die Länder hat eine gewisse Logik. Das Aufkommen aus einer Vermögensteuer stünde laut Grundgesetz vollständig den Ländern zu. Der Bund würde sich mit der Einführung nur Ärger schaffen, aber nicht davon profitieren. Finanzminister Hans Eichel (SPD) betonte deshalb letzte Woche: „Wir werden keinen Gesetzentwurf für eine Vermögensteuer vorlegen.“ Wenn die Länder eine Vermögensteuer wollten, sollten sie sich erst einmal untereinander einigen und über den Bundesrat einen Gesetzentwurf einbringen. Eichel ging noch davon aus, dass die Vermögensteuer als bundesweite Steuer diskutiert wird und der Bundestag sie letztlich auch beschließen müsste.
Schröder hat gegenüber Eichel eine noch härtere Position eingenommen. Er schließt eine Bundesvermögensteuer aus. Vorstellen kann er sich nur, dass einzelne Länder eine regionale Vermögensteuer einführen. Der saarländische Ministerpräsident Reinhard Klimmt ließ umgehend erklären: „Allein werden wir es nicht machen.“ In Schleswig-Holstein reagierte man ganz ähnlich. „Ein Alleingang unseres Landes würde nur dazu führen, dass Millionäre wieder zurück nach Hamburg ziehen“, so ein Sprecher der Kieler SPD-Fraktion. Im schleswig-holsteinischen Landtag liegt allerdings ein rot-grüner Antrag vor, die Regierung möge sich „auf allen Ebenen“ für die Vermögensteuer einsetzen. „Gemeint war damit aber nur eine Bundesratsinitiative“, so die SPD nach dem Schröder-Vorstoß.
Selbst die Einführung der Vermögensteuer auf Landesebene wäre aber nicht ohne weiteres möglich. Zuerst müsste der Bundestag das immer noch bestehende Bundesgesetz aufheben. Es wurde 1995 für verfassungswidrig erklärt, weil Grundvermögen dort gegenüber Geldvermögen bevorzugt worden war. Solange aber ein Bundesgesetz besteht, sind die Länder „gesperrt“.
Christian Rath
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