: Unterm Strich
Es wurde nichts mit dem Skandal und dem Kulturgutraub an Jugendlichen: Das Jugendverbot für die umstrittene Shakespeare-Bearbeitung „Schlachten!“ bei den Salzburger Festspielen ist auf Weisung des stellvertretenden Landeshauptmannes Gerhard Buchleitner aufgehoben worden. Buchleiter betonte zwar, dass „weder der Text selbst noch die drastische Form der Inszenierung für Kinder und Jugendliche gedacht“ seien, es sei aber letztlich der Verantwortung der Eltern zu überlassen, ihre Kinder in die Aufführung mitzunehmen.
Und noch ein fast behobener Kulturgutraub: Die jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Adelshaus Wettin und dem Freistaat Sachsen um Immobilien und Kunstgüter stehen offenbar vor einem Abschluss. Das Finanzministerium in Dresden bestätigte einen Bericht der Dresdner Neueste Nachrichten , wonach beide Seiten am Mittwoch erneut zu einem Gespräch in Dresden zusammenkommen. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte auf Nachfrage, das Ergebnis der Verhandlungen sei offen. Er sei aber optimistisch, dass es zu einer Einigung kommt.
„Knackpunkt“ bei den Verhandlungen ist ein Grundstück in der Dresdner Innenstadt, das den Wettinern als Gegenwert für bestimmte Kunstgegenstände übereignet werden soll. Das Grundstück „An der Herzogin Garten“ ist nach Überzeugung des Finanzministeriums 10 Millionen Mark wert. Nach einem Gutachten soll das 14.000 Quadratmeter große Areal aber nur 8 Millionen Mark Wert haben.
Denkbar sei, dass die Bebaubarkeit des fraglichen Grundstücks im Einvernehmen mit der Stadt erweitert wird, sagte der Sprecher. Dies würde den Verkehrswert erhöhen. Die Wettiner hatten das Grundstück als Verhandlungsmasse anfangs abgelehnt, weil unklar war, ob und wie die Fläche bebaut werden kann.
Der Vermögensvergleich sieht bislang vor, dass das Land den Wettinern für 24 Millionen Mark Kunstgegenstände abkauft. Etwas über 13 Millionen Mark sollen in Immobilien vergütet werden, der Rest wird bar gezahlt. Es geht um rund 15.000 Kunstgegenstände in sächsischen Museen, die nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bis zum Jahre 2014 an die Wettiner zurückgegeben werden müssten.
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