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Schneller und billiger

■ Neues Überweisungsgesetz für die EU

Frankfurt/Main (AFP) – Wer bislang über drastische Gebühren für Auslandsüberweisungen klagte, kann hoffen: Heute tritt ein neues Überweisungsgesetz in Kraft, das die Banken zu mehr Transparenz verpflichtet und auch die Gebühren sinken lassen dürfte. Der Forderungskatalog stellt die Verbraucher bei Überweisungen in EU-Länder, nach Norwegen, Island und Liechtenstein besser.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie von 1997 um. Die Banken müssen ihre Kunden über die endgültigen Kosten aufklären, ihnen künftig die maximale Laufzeit des Überweisungsauftrags nennen, die Kursberechnung offen legen und genau sagen, wann der angewiesene Betrag gutgeschrieben beziehungsweise abgebucht wird. Die Überweisung darf maximal fünf Werktage unterwegs sein, sollte nicht eine andere Laufzeit vereinbart werden. Verspätet sie sich, muss die Bank den Betrag verzinsen. Der Überweisungsbetrag muss vollständig ankommen, darf also keinesfalls von der Bank um Gebühren gekürzt werden. Auch darf nur entweder die Empfänger- oder die Absenderbank kassieren.

Geht der Betrag verloren, muss die Bank, die den Überweisungsauftrag entgegennahm, den Ausfall bis zu 12.500 Euro (24.448 Mark) unbürokratisch gutschreiben. Darüber hinaus gelten die bisherigen Erstattungsregeln. Bei Konflikten bietet eine Schlichtungsstelle der Bundesbank ihre Hilfe an. (Tel: 069/95664050)

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