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■ Übergewicht gilt nicht als Handgepäck

Die französische Fluggesellschaft Air France hat dem Franzosen Jean-Paul Touze den Flug nach Peking verwehrt, weil er 170 Kilogramm auf die Waage bringt – es sei denn, er bezahlte ein zweites Ticket. Touze aber verzichtete wütend auf seine Reise zur Frauenschachweltmeisterschaft in China und verklagte Air France wegen Diskriminierung. Das Ganze sei ein kommerzielles Problem, findet dagegen der Dachverband der großen Fluggesellschaften IATA, und eine Frage des Rechts der anderen Passagiere. „Wenn das Flugzeug voll ist, kann man niemandem sagen, er solle aufstehen, nur weil ein anderer Passagier zu viel Platz einnimmt.“ British Airways (BA), Lufthansa und United Airlines sehen das ähnlich. „Wenn ein Passagier zwei Plätze besetzt, dann zahlt er auch für zwei“, sagte ein BA-Sprecher. Egal, ob Mutter mit Kind, Musiker mit Cello oder übergewichtige Personen. Touze kündigte indes an, wenn nötig sogar vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu ziehen.

‚/B‘ Foto: AP

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