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Kein politisches Mandat für AStA

Die Studentenschaft der Freien Universität muss sich in ihren Aktivitäten ausschließlich auf Hochschulpolitik beziehen. Allgemeine politische Aussagen müssen die Studierenden hingegen künftig unterlassen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht.

Mit so genannten „allgemeinpolitischen Äußerungen“ habe der AStA seine Kompetenzen überschritten, so die Richter. Für den Fall eines Verstoßes droht ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Mark. Nach dem Berliner Hochschulgesetz stehe der Studierendenvertretung nur ein „hochschulbezogenes politisches Mandat“ zu.

Für die Durchführung einer Veranstaltung mit dem Titel „Rassistische Diskurse – rassistischer Alltag“ verhängte das Verwaltungsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Mark. Studentenvertreter hatten vor Gericht darauf hingewiesen, dass auf dieser Veranstaltung auch Rassismus an der Hochschule thematisiert wurde: Eine Dozentin hatte nach AStA-Angaben einen schwarzen Studenten mit den Worten „Affen unterrichte ich nicht“ aus ihrer Lehrveranstaltung geworfen.

Der AStA hat gegen das Ordnungsgeld Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Eine Trennung von Hochschule und Gesellschaft sei eine willkürliche Entscheidung, sagte Sprecher Kaya Deniz. Nun befinde man sich in dem Dilemma, dass der AStA für die Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrags – die politische Bildung der Studierenden – gesetzlich belangt werden könne. „Die Klage kommt aus dem rechtskonservativen Lager und hat eine politische Intention“, so der Sprecher weiter. Mit dem Urteil werde in Zukunft jede politische Äußerung verhindert. Der rot-grüne Senat habe bei der Einführung des Berliner Hochschulgesetzes 1990 zudem ein politisches Mandat vorgesehen. Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahlen wolle man sich nun für eine entsprechende Klarstellung des Hochschulgesetzes einsetzen.

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hatte gegen die Aktivitäten des AStA geklagt. Die juristische Auseinandersetzung ist Teil einer bundesweiten Kampagne. Im Februar dieses Jahres hatte das Berliner Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des AStA zurückgewiesen. Andreas Spannbauer

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