Letzte Rettung Husten

■ Ausländerbehörde: Bei offensichtlicher Krankheit wird die Abschiebung gestoppt

„So dramatisch ist ja eine Bronchitis auch bei einem Eineinhalbjährigen nicht“, findet Johannes Richter. Trotzdem, so der stellvertretende Pressesprecher der Ausländerbehörde, wäre die Abschiebung von Dule A. und seiner Mutter Perijan „natürlich gestoppt worden, wenn das Kind erkennbar krank ist“. Die Diagnose hätten allerdings PolizistInnen stellen müssen: Die Mazedonierin sollte mit ihrem Sohn am Mittwoch morgen abgeschoben werden, obwohl sie aufgrund der Krankheit eine Duldung hatte (taz berichtete). Dass sie nicht zuhause waren, verhinderte das Ansinnen der Behörde.

Das letzte Attest des Kindes vom 19. Juli habe nur eine Magen-Darm-Entzündung diagnostiziert, rechtfertigt Richter. Nachdem die Ausländerbehörde vom Gesundheitsamt erfahren hatte, „dass so etwas etwa zwei Wochen dauert“, sei das Attest für sie nicht mehr gültig gewesen: „Wir können ja nicht jeden, der einmal krank war, zum Amtsarzt schicken.“ Da Perijan A. bereits im Februar nicht zu einer angesetzten Abschiebung erschienen war (weil sie schon „freiwillig“ ausgereist war), habe man den Termin diesmal nicht angekündigt.

Bei Dule A. wurde gestern erneut eine schwere Bronchialerkrankung diagnostiziert. „Wenn sie ein neues Attest vorlegen“, verspricht Richter, „bekommen Mutter und Kind auch eine neue Duldung.“ Jurist Dejan Lazic, der Perijan A. betreut, will sich „darauf nicht verlassen“ und hat gestern eine Eingabe bei der Bürgerschaft eingereicht.

Darin beantragt er auch, die Familienverhältnisse zu berücksichtigen: Dules Vater hat als Serbe eine Duldung. Perijan A. ist zwar mit ihm verheiratet, allerdings nur nach Roma-Recht, da dem Paar die Papiere fehlen. Für die Behörde, so Richter, „gilt das nicht als Ehe“.

Heike Dierbach