Konsumentenschutz

■ Neue Verfügung zur Verfolgung von Kleinstdealern alarmiert die GAL

Der Plan der Innen- und Justizbehörde, künftig verstärkt Kleinstdealer polizeilich zu verfolgen (taz v. 20. August) ließ bei Manfred Mahr die Alarmglocken klingen. Der GALier fühlte sich an 1994 erinnert, als die Hamburger Polizei durch Übergriffe gegen mutmaßliche Drogendealer von sich reden machte. „Die Polizisten müssen auf ihre neue Aufgabe gut vorbereitet werden“, warnt er und fragt in einer kleinen Anfrage den Senat, wie er das sicherzustellen gedenkt.

Am Donnerstag hatten Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) und Innensenator Hartmut Wrocklage (SPD) ihre Verfügung präsentiert, die am 1. September in Kraft treten wird. Ab dann wird jedem gewerbsmäßiger Drogenhandel unterstellt, der drei bis vier Mal mit einer auch nur geringen Menge Cannabis oder harter Drogen erwischt wird. Da nach dem Betäubungsmittelgesetz straffrei bleiben kann, wer Drogen zum Eigenkonsum bei sich führt, mutmaßt die Innenbehörde, dass sich etliche DealerInnen mit dieser Ausrede ihrer polizeilichen Verfolgung entziehen. Deshalb sollen die Taten nun nicht mehr isoliert, sondern in ihrer Gesamtmenge beurteilt werden.

Mahr fragt indes, wie zwischen einem Kleinstdealer und einem Konsumenten, der seine eigene Tagesration bei sich führt, unterschieden werden soll. Es bestünde die Gefahr, dass statt des Händlers die KonsumentInnen ins Visier der Polizei geraten. Deshalb begehrt er vom Senat zu erfahren, welche Beweise der Dealerei zum bloßen Drogenbesitz hinzukommen müssen. ee