: Wählen auch ohne festen Wohnsitz möglich
Eine Teilnahme an den Berliner Wahlen am 10. Oktober ist auch ohne festen Wohnsitz möglich. Darauf hat gestern der Landeswahlleiter verwiesen. Dies betreffe unter anderem Obdachlose und Menschen, die vorübergehend nicht in einem Melderegister innerhalb oder außerhalb Berlins eingetragen sind, sich aber seit dem 10. Juli 1999 überwiegend in der Stadt aufhalten. Voraussetzung für eine Wahlteilnahme ist, dass sich diese Personen durch einen Personalausweis, einen Reisepass oder eine Identitätsbescheinigung ausweisen können. Zur Teilnahme an den Wahlen müssen diese Personen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in dem Bezirk stellen, in dem sie die Nacht vom 4. zum 5. September verbracht haben. Das entsprechende Formular gibt es bei den Bezirkswahlämtern. Der Antrag ist persönlich bis zum 24. September, 18 Uhr, beim örtlich zuständigen Bezirkswahlamt zu stellen. ADN
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