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Gericht gibt Kurden zur Abschiebung frei

Koblenz (dpa) – Die Verfolgungsgefahr für Kurden in der Türkei ist nach der Verurteilung von PKK-Führer Öcalan nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz nicht größer geworden. In einem gestern veröffentlichten Urteil stellte das Gericht fest, Kurden hätten in der Westtürkei nach wie vor eine sogenannte inländische Fluchtalternative. Deshalb sei ihre Abschiebung grundsätzlich möglich, befanden die Richter (Az.: 10 A 11424/98).

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