piwik no script img

Ghanaerin wird „vorerst geduldet“

Eltern und Kinder des „Schülerladens Koppel“ fordern ein Bleiberecht für die Ghanaerin Georgina G. und ihre Tochter. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft lehnte deren Petition jedoch ab. Dennoch bekommen die beiden vorerst eine Duldung. Vorige Woche hatte Georgina G. ihre Angst offenbart, dass die Tochter in Ghana beschnitten wird. Deshalb soll sie nun einen Asylantrag für das Mädchen stellen. Dafür ist das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ zuständig. „Wir warten eine Grundsatzentscheidung ab“, so der SPD-Mann Rolf Polle. Im Petitionsausschuss hatten die Regenbogen-Gruppe und die CDU für ein Bleiberecht für die Familie gestimmt. ee/Foto: H.S.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen