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EU: Teilverkauf der Wasserbetriebe ist unbedenklich

■ Gericht entscheidet heute über von Opposition beantragte Verfügung gegen den Verkauf

Der Milliarden schwere Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe an das deutsch-französische Konsortium aus RWE und Vivendi hat eine weitere Hürde genommen. Die EU-Kommission erhob keine kartellrechtlichen Einwände gegen die Veräußerung von 49,9 Prozent der Landesanteile. Der Verkauf habe keinen Einfluss auf den Wettbewerb in der Branche, hieß es gestern in Brüssel.

Der weitere Fortgang des Teilverkaufs blieb trotz des positiven Bescheids aus Brüssel weiter unklar. Grund ist das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Das Gericht wird voraussichtlich erst heute Nachmittag über das von Bündnis 90/Die Grünen und der PDS beantragte Verbot des Teilverkaufs entscheiden. Heute morgen kommt bereits der Senat zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Sollte er beschließen, den Vollzug der Privatisierung auszusetzen, wäre der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinfällig.

Dann müsste das Urteil des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abgewartet werden. Dies betrifft die Klagen von Grünen und PDS gegen das Privatisierungsgesetz. Eine Entscheidung wird frühestens Mitte Oktober erwartet. Nach dem bisherigen Fahrplan würden die Privatisierungsverträge nach der jetzigen EU-Entscheidung wirksam.

Nach einer Fünftagesfrist könnte dann der Kaufpreis von 3,1 Milliarden Mark überwiesen werden, der zur Verringerung des Haushaltsdefizits von 1998 fest eingeplant ist. Weitere 200 Millionen Mark sollen von dem Konsortium für die Sanierung des defizitären Müllverwertungszentrums Schwarze Pumpe bereitgestellt werden, das eine Tochter der Berliner Wasserbetriebe ist. dpa

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