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Flughafenprivatisierung in der Warteschleife

■ Land entscheidet über Auftragsvergabe erst nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Das Land Berlin will bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Privatisierungsverfahren Großflughafen Schönefeld keine Entscheidungen über eine Vergabe des Megaprojekts an Investoren oder die mögliche Neuausschreibung treffen. Zugleich drängt der Senat jedoch auf „eine schnelle Prüfung der vorliegenden Sachverhalte“.

Es werde damit gerechnet, sagte gestern Senatssprecher Michael-Andreas Butz, dass Ende September oder Anfang Oktober über das weitere Vorgehen zum Bau des Flughafens beraten werden könne. Eine vorschnelle Entscheidung solle wegen möglicher Schadensersatzansprüche vermieden werden, so Butz nach der Senatssitzung. Er widersprach auch der Ansicht von Justizsenator Ehrhart Körting (SPD), bereits jetzt den Ausschluss des Bieterkonsortiums um die Essener Hochtief AG zu fordern.

Die Hochtief-Gruppe hatte im Juli den Zuschlag zum Kauf der BBF erhalten. Dieser war ihr aber vom Brandenburger Oberlandesgericht wegen Verstößen gegen das Vergaberecht wieder entzogen worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat zudem ihr Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung auf die Frankfurter Flughafen AG, die zum Hochtief-Konsortium gehört, „wegen Beihilfe zum Betrug“ ausgeweitet. Neben Hochtief hatte sich auch eine Gruppe um die Bonner IVG Holdings AG um das 6-Milliarden-Mark-Projekt bemüht.

Butz erklärte zudem, der Senat schließe sich der Aufforderung des Aufsichtsrates der Projekt-Planungsgesellschaft (PPS) an „die vorliegenden Sachverhalte auf Ausschlussgründe der Gesellschafter“ zu prüfen. Umgekehrt soll auch untersucht werden, in welcher Form das Verfahren und die Vergabe an private Träger weitergeführt werden kann oder ob neu ausgeschrieben werden muss.

Die beteiligten Konsortien werden aufgefordert, zu den bekannt gewordenen Vergabeverstößen Stellung zu nehmen. Es lägen hierzu bislang noch keine zufriedenstellenden Antworten vor, sagte der Senatssprecher. Rolf Lautenschläger

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