: Kein Unterhalt nach Ehebruch
Koblenz (dpa) – Ehebruch kann nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Der Anspruch verwirke selbst dann, wenn ein über Jahre andauerndes, intimes Verhältnis kurz vor der Trennung des Ehepaares beendet worden und erst nachher wieder aufgelebt sei, stellten die Richter fest (Az.: 11 UF 1154/98).
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