: Auge in Auge mit der Rente, die uns erwartet
■ taz – die Lebenshilfe: Errechnen Sie Ihr Ruhegeld nach der bestehenden Rechtslage
Errechnen Sie unter Zuhilfenahme der Grundrechenarten Ihre gesetzliche Rente nach geltender Rechtslage:
1. Schritt: Errechnen Sie Ihre schon gesammelten Entgeltpunkte (EP). Ein EP errechnet sich aus Ihrem Bruttoverdienst im Verhältnis zumDurchschnittsverdienst aller Versicherten im gleichen Jahr. Die monatlichen Durchschnittsverdienste (brutto) im Westen * lagen 1989 bei 3.340 Mark, 1990 – 3.500 Mark; 1991– 3.700 Mark ; 1992 – 3.900 Mark; 1993 – 4.010 Mark; 1994 – 4.100 Mark ; 1995 –4.220 Mark; 1996 – 4.310 Mark; 1997 – 4.350 Mark; 1998 – 4.480 Mark; 1999 – 4.420 Mark. Brachten Sie als Angestellter also im Jahr 1997 rund 4.350 Mark nach Hause, können Sie sich einen EP für dieses Jahr gutschreiben. Bekamen Sie im gleichen Jahr nur 3.260 Mark, können Sie nur 0,75 EP notieren. Verdienten Sie 5.430 Mark, vermerken Sie 1.25 EP.
2. Schritt: Schätzen Sie ihren Verdienst für die Zukunft. Angenommen, Sie verdienen derzeit ein Durchschnittsgehalt und glauben, Ihr Einkommen steigt nicht mehr als die durchschnittlichen Nettolöhne, dann können Sie sich für jedes zu erwartende Arbeitsjahr einen EP gutschreiben. Gehen Sie also voraussichtlich erst in 30 Jahren in Rente, erhalten Sie als Durchschnittsverdiener noch 30 EP auf ihr Rentenkonto. Erwarten Sie 30 Jahre lang ein Gehalt von nur 80 Prozent des Durchschnitts, addieren Sie 30 mal 0,8, also lediglich 24 EP und so weiter.
3. Schritt: Addieren Sie Ihre EPs für Ausbildungs- und Erziehungszeiten. Die Studiumszeit können Sie (vereinfacht) mit 2,25 EP verrechnen, für jedes Kind werden dem betreuenden Elternteil, unabhängig von Erziehungsurlaub, 2,7 EP gutgeschrieben.
Und jetzt kommt's: Zählen Sie die erworbenen und die erwarteten EPs zusammen und multiplizieren sie mit 48 Mark (Rentenwert West): Das ist Ihre zu erwartende Rente nach geltendem Recht. Gehen Sie vor 65 Jahren in Rente, müssen Sie für jedes Jahr weniger noch 3,6 Prozent abziehen.
Das Beispiel: Die Frau ist 35 Jahre alt, hat studiert, danach als Honorarkraft gearbeitet, ohne Rente einzuzahlen. Seit fünf Jahren ist sie angestellt, mit rund 3.500 Mark brutto. Das macht etwa 5 mal 0,8 EP, also 4 EP. Wenn sie ein Kind bekommt, darf sie 2,7 EP addieren, macht 6,7 EP. Sie setzte ein Jahr aus und jobbt anschließend vier Jahre halbtags für etwa 2.500 Mark brutto, also für rund die Hälfte des dann geltenden Durchschnittsverdienstes; das macht viermal 0,5, also 2 EP, insgesamt ist sie jetzt bei 8,7 EP angekommen. Dann arbeitet sie noch 22 Jahre bis zum 62. Lebensjahr Vollzeit mit Durchschnittsgehalt, macht 22 EP, insgesamt also 30,7 EP. Hinzu kommt die Unizeit, für die sie (vereinfacht) 2,25 EP ansetzt, macht insgesamt 33 EP. 33 mal 48 Mark sind 1.584 Mark, davon gehen aber elf Prozent (drei mal 3,6) runter, weil die Frau drei Jahre vor dem 65. Lebensjahr abgetreten ist, macht also rund 1.410 Mark gesetzliche Rente nach heutiger Kaufkraft.
Die politische Prognose: Das so genannte Standardrentenniveau sinkt. Wenn doch ein demographischer Faktor kommt, der die steigende Lebenserwartung berücksichtigt, könnte das Rentenniveau von derzeit 70 nicht nur auf 67, sondern auf mindestens 64 Prozentpunkte absinken. Daher ziehen Sie von Ihrer errechneten Rente vorsichtshalber schon mal neun Prozent ab. Die Frau in unserem Beispiel bekäme dann nur 1.283 Mark gesetzliche Rente nach heutigem Kaufwert. Nur wenn Sie ab ihrem 35. Lebensjahr monatlich 200 Mark in eine private Rentenversicherung einzahlen würde, hätte Sie ab dem 60. Lebensjahr 400 Mark mehr an monatlichem Altersgeld. Die Renten-Broschüre ist bei derBundesversicherungsanstalt für Angestellte erhältlich, Telefon: (030) 865-1. * Für den Osten ist die Rentenrechnung komplizierter.
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