„Motz“ verboten – Nazi-Plakate erlaubt?

Mit Erstaunen habe ich in der letzten Woche erfahren, dass die Berliner Verkehrsbetriebe es den Verkäufern der Obdachlosenzeitung Motz verbieten, in sämtlichen U-Bahnen und auf U-Bahnhöfen ihre Zeitung zu verkaufen. Heute habe ich erfahren, dass die BVG es den Republikanern erlaubt, für ihre faschistische Partei zu werben – mit Plakaten in jeweils etwa zwei mal zwei Meter Größe.

Wenn dies das „moralische Verhalten“ der BVG sein soll, schlage ich vor: Liebe U-Bahnfahrer, verzichtet auf den Kauf einer Fahrkarte und kauft dafür die Motz! Esther Zegers