■ Osttimor braucht ein UN-Kriegsverbrechertribunal
: Für Glaubwürdigkeit und Prävention

Die UN-Menschenrechtskommission in Genf hat am Montagabend in der vierten Sondersitzung ihrer Geschichte eine Resolution beschlossen, die dem UN-Generalsekretär die Entsendung einer Ermittlungskommission nach Osttimor empfiehlt. Diese Entscheidung ist zweifellos richtig. Problematisch ist allerdings die darin empfohlene Zusammenarbeit der Ermittler mit der nationalen indonesischen Menschenrechtskommission (Komnas-HAM). Denn gerade sie war vom früheren Diktator Suharto ins Leben gerufen worden, um der internationalen Kritik an den Menschenrechtsverletzungen seines Regimes die Spitze zu nehmen. Damals erwies sich Komnas-HAM als erstaunlich unabhängig und erwarb sich auch international einen guten Ruf. Doch bei der Untersuchung von Verbrechen des indonesischen Militärs in Osttimor blieb Komnas-HAM eine Vertreterin indonesischer Interessen. Auf der Inselhälfte wird die Kommission als parteiische angesehen. Nur wenige Osttimoresen dürften bereit sein, vor dieser Kommission auszusagen. Es ist zwar wichtig, dass die Ermittler alle verfügbaren Informationen zusammentragen, doch muss ausgeschlossen bleiben, dass Komnas-HAM selbst vor Ort ermittelt oder gar Einfluss auf die Ermittlungen nimmt.

Ziel muss es sein, die Verbrechen in Osttimor aufzuarbeiten und die Täter nach dem Völkerrecht zu bestrafen. Sie sollten sich nicht auf indonesische Gesetze berufen dürfen, selbst wenn auch diese weder Völkermord noch Vertreibung zulassen. Ohnehin hat die UN-Generalversammlung die indonesische Annexion Osttimors nie akzeptiert. Jetzt geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen. Zum einen müssen sie die Verstöße gegen das Völkerrecht ahnden, zum anderen an die präventive Wirkung denken. Wenn die Täter der in Osttimor begangenen Verbrechen nicht vor einem internationalen Gericht verurteilt werden, kommt dies einem Freibrief für künftige Verbrechen gleich. Da die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in den Sternen steht, muss der UN-Sicherheitsrat wie bei Ruanda oder Ex-Jugoslawien die Einrichtung eines Ad-hoc-UN-Kriegsverbrechertribunals beschließen. Nur dort können die Täter sinnvoll und glaubwürdig bestraft werden. Die Verfahren dürfen sich nicht auf die jüngste Gewaltwelle beschränken, sondern sollten den ganzen Zeitraum seit Beginn der indonesischen Invasion im Dezember 1975 einschließen. An deren Folgen starben über 200.000 Menschen. Sven Hansen