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Der Zwei-Zonen-Strom kommt

■ Energieunternehmen einigten sich über Kosten bei Durchleitung von Fremdstrom. Offene Fragen entscheidet Wirtschaftsminister

Berlin (taz/rtr) – In einem zentralen Streitpunkt einigten sich gestern in Berlin die kommunalen Energieunternehmen (VKU) und der Verband Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW): Für die Durchleitung von Strom anderer Anbieter wollen die deutschen Energieunternehmen nur zwei Zonen einrichten und damit praktisch ein fast entfernungsunabhängiges Entgelt erheben. Demnach muss ein Stromlieferant, der über ein fremdes Netz beliefert und dabei die Zone wechselt, zusätzlich zu einer Pauschale ein entfernungsabhängiges Entgelt entrichten.

Unterschriftsreif ist die Vereinbarung der Verbände, die gestern Abend dem Bundeswirtschaftsminister Werner Müller vorgelegt werden sollte, mit dieser Einigung nach Ansicht der VKU noch nicht. Wesentliche Fragen stünden immer noch offen, sagte ein Sprecher der VKU gestern Nachmittag. So sei zum Beispiel nicht geklärt, wer die Kosten für „vorgelagerte Netze“ wie Überlandleitungen übernehmen soll. Die kommunalen Anbieter wollen diese Kosten nicht übernehmen.

Der VDEW dagegen erklärte, für ihn sei die Erklärung fertig. Die Frage sei, ob Müller damit einverstanden sei. Bis Redaktionsschluss stand eine endgültige Einigung zwischen den beiden Verbänden zu den verbliebenen Fragen noch aus.

Im Bundeswirtschaftsministerium hofft man, dass sich die Beteiligten auf eine Lösung einigen, die eine faire Nutzung des Stromnetzes ermögliche und börsenfähig sein müsse. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, arbeite das Ministerium an einer Netzzugangsverordnung.

Mit der Verbändevereinbarung sollen Abrechnungsmodelle für die Durchleitungskosten von Strom zwischen den Stromanbietern geklärt werden. Außer VDEW und VKU arbeiten noch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) an dem Papier. mra

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