piwik no script img

Bewährungsstrafe für Bankgründer Fischer

Hamburg (dpa) – Im Verfahren gegen den Gründer der 1995 zusammengebrochenen Hamburger Fischer-Bank, Günter Fischer, hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Außerdem soll der wegen Untreue und Betrug verklagte 76-Jährige 200.000 Mark Strafe bezahlen. Der ehemalige Geschäftsführer der Privatbank hatte gestanden, Gewinne in Millionenhöhe veruntreut und ein Darlehen erschlichen zu haben. Als der Konkurs sich abzeichnete, hatte Fischer sein Vermögen seiner Frau übertragen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen