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Der Hamburger Arbeitskreis Asyl kritisiert die Einstellung von zwei ÄrztInnen durch die Ausländerbehörde. Deren Aufgabe sei es, kranke Flüchtlinge abzuschieben. Das widerspreche der Vereinbarung, die SPD und GAL Anfang Juli getroffen hatten. Danach können nur AmtsärztInnen über die Abschiebung von AusländerInnen, die laut Attest reiseunfähig sind, entscheiden. Auch die migrationspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Christa Goetsch, betont die alleinige Zuständigkeit von AmtsärztInnen.
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