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Safwan Eid vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

■ Keine Anhaltspunkte“ für eine Täterschaft beim Brandanschlag auf eine Lübecker Flüchtlingsunterkunft

Kiel (taz) – Safwan Eid ist ein freier Mann. Das Landgericht Kiel hat den 23-jährigen Libanesen gestern vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Eid war angeklagt, am 18. Januar 1996 ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Lübeck gelegt zu haben, um sich an Mitbewohnern zu rächen, mit denen er im Clinch gelegen haben soll. In den Flammen starben zehn Menschen, 38 weitere wurden verletzt. Das Landgericht Kiel bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Lübeck, das Eid bereits vor zwei Jahren in einem ersten Prozess freigesprochen hatte – damals allerdings nicht aus Überzeugung von Eids Unschuld, sondern unter dem Hinweis, für eine Verurteilung mangele es an Beweisen.

Für eine Täterschaft gebe es „keine Anhaltspunkte“, erklärte das Gericht gestern. Weder Zeugenaussagen noch Brandgutachten, noch heimliche Mitschnitte von Gesprächen, die Eid im Gefängnis während der Untersuchungshaft mit seiner Familie führte, hätten den Verdacht erhärten können. Es mangele zwar nicht an Indizien. Doch die meisten sprächen für die Unschuld des Angeklagten. So sei seine vermeintliche Aussage „Wir waren's“ gegenüber einem Sanitäter nicht als Geständnis zu werten. Mehr noch: Eine konkrete Handlung, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde, lasse sich daraus nicht ableiten.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft würdigten das Urteil gestern als „sauber“; die Nebenkläger – ehemalige Mitbewohner Eids – erwägen noch, ob sie in die Berufung gehen. Heike Haarhoff

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