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Betonkartell aufgeflogen

■ Verbotene Absprachen: Bundeskartellamt verhängt 300 Millionen Mark Bußgeld

Bonn (dpa) – Mindestens 50 Unternehmen der Transportbetonbranche haben in den vergangenen Jahren ein verbotenes Kartell gebildet. Gegen 33 von ihnen hat das Bundeskartellamt im größten Verfahren seiner Geschichte Bußgelder in Höhe von insgesamt 255 Millionen Mark verhängt. Nach weiteren Ermittlungen könne die Summe der Bußgelder mehr als 300 Millionen Mark übersteigen, berichtete der Präsident des Kartellamts, Dieter Wolf, am Mittwoch in Bonn.

Bei dem Verfahren sei es um Absprachen für Bauunternehmen und Bauprojekte in Berlin, Südost-Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Chemnitz gegangen. An den wettbewerbseinschränkenden und flächendeckenden Absprachen seien insgesamt rund 50 Unternehmen und damit fast alle wichtigen Unternehmen der Branche beteiligt gewesen.

An der Spitze der mit Geldbußen belegten Unternehmen steht die Readymix AG (Ratingen) mit 101,98 Millionen Mark. Es folgen Klösters Baustoffwerke GmbH & Co. KG (Teltow), die zu 50 Prozent Bilfinger + Berger gehören, mit 26 Millionen Mark. Die Heidelberger Zement AG (Heidelberg) wird mit 23,65 Millionen Mark zur Kasse gebeten. Von den verhängten Bußgeldern sind laut Kartellamt bereits mehr als 50 Millionen Mark rechtskräftig.

Bei Transportbeton handelt es sich um die gängige und rationellste Form der Betonherstellung in sich drehenden Behältern auf Fahrzeugen.

Der Schwerpunkt des Kartells sei Berlin gewesen. Dort habe das Kartell vom Bauboom nach der Wiedervereinigung profitiert. Dabei habe sich erneut gezeigt, dass Kartelle am besten dort funktionierten, „wo es etwas zu verdienen gibt“. Außerdem zeige sich an diesem Fall, dass Kartelle hauptsächlich im Bereich „homogener Massengüter“ gebildet würden. Fast alle betroffenen Unternehmen hätten die Vorwürfe bereits akzeptiert, so Wolf.

Das Kartellamt werde seine Arbeit verstärkt auf die Aufdeckung solcher großen Fälle lenken. „Es handelt sich nicht um das letzte Verfahren dieser Art.“ Nach Auffassung des obersten Kartellwächters sollte dabei auch über Methoden wie bei der Verfolgung organisierten Verbrechens – zum Beispiel die Kronzeugenregelung und finanzielle Anreize für Informanten – nachgedacht werden.

Das Bußgeld müsse von den Unternehmen aus ihren versteuerten Gewinnen bezahlt werden. Die Ausschaltung des Wettbewerbs soll – bei Preisen zwischen 100 und 150 Mark – einen Mehrerlös von schätzungsweise zehn Mark pro Kubikmeter Beton gebracht haben.

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