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AKW Krümmel läuft weiter

■ Gericht lehnt Klage von Ärzten ab, weil die Leukämie nicht vom Reaktor kommt

Schleswig (dpa/AP) – Das umstrittene Atomkraftwerk Krümmel an der Elbe bleibt am Netz. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig bestätigte am Mittwochabend die Betriebsgenehmigung für den Reaktor. Zwei Ärzte aus der Region hatten gegen das Kieler Energieministerium auf einstweilige Stilllegung des Reaktors geklagt. Sie wurden von der Organisation Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) unterstützt. Die Kläger führen häufige Leukämieerkrankungen in der Umgebung auf das Atomkraftwerk zurück. Dieser Auffassung schloss sich der vierte OVG-Senat nicht an.

„Die Klage ist abgewiesen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Nissen. Die Betriebsgenehmigung sei nicht zu widerrufen. In der Verhandlung sei eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung durch den Atommeiler nicht nachgewiesen worden. Das Energieministerium als Aufsichtsbehörde ist nach Auffassung des Gerichts jedem Gefahrenverdacht nachgegangen und habe sich damit nachvollziehbar auseinandergesetzt. Auf Grund des derzeitigen Standes der Wissenschaft könne der Betrieb von Krümmel nicht zu den Leukämiefällen geführt haben. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Der schleswig-holsteinische Energieminister Claus Möller (SPD) erklärte, „das Atomgesetz ließ der Behörde keine andere Wahl, als dem Wiederanfahren des Atommeilers zuzustimmen“.

Ulrich Wollenteit, ein Anwalt der Kläger, verwies auf Lücken bei der Überwachung. Wenn in der Vergangenheit bei Messungen der Radioaktivität ungünstige Werte festgestellt wurden, habe sich der Betreiber auf Fehler im Messsystem berufen. In Zusammenhang mit mehreren Änderungen am Reaktor meinte Wollenteit, in Krümmel werde seit 16 Jahren ein Reaktor betrieben, der „so wie er da ist, im Ganzen noch nie sicherheitstechnisch überprüft worden ist“.

Unstrittig ist eine weltweit einmalige Häufung von Leukämiefällen bei Kindern in der Elbmarsch südlich von Krümmel. Seit 1989 sind in der Region östlich von Hamburg 21 Menschen an Leukämie erkrankt. Zwei Kinder und ein Jugendlicher seien gestorben. Jetzt gebe es auch vermehrt Gehirntumore bei Erwachsenen, sagte Hayo Dieckmann, einer der Kläger. Er meinte: „Wenn das AKW Tschernobyl in Deutschland stehen würde und jemand hätte vor dem Super-GAU gegen den Betrieb des Reaktors geklagt – er hätte den Prozess todsicher verloren.“

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