Miethai & Co.: Mieterhöhung
■ 1. Teil: Wartefrist Von Sylvia Sonnemann
Schon kurz nach Erscheinen des Hamburger Mietenspiegels 1995 rollt die erste Welle der Mieterhöhungen für freifinanzierte Wohnungen. Vermieter machen viele Fehler, die zur Unwirksamkeit der Erhöhung führen können. Dieses gilt auch, wenn (als Textbaustein oder Formulartext) meist auf der ersten Seite des Erhöhungsverlangens die gesetzlichen Voraussetzungen einer Erhöhung genannt werden und so der Anschein erweckt wird, alles werde korrekt eingehalten. Eine Überprüfung kann sich lohnen.
Für jede Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (nach § 2 Miethöhegesetz) gelten die folgenden drei Voraussetzungen, von denen heute die erstgenannte dargestellt wird: Einhalten der Jahresfrist (1.), der Kappungsgrenze (2.) und der ortsüblichen Vergleichsmiete (3.).
1. Die Wartefrist muß gewahrt sein, d. h. der bisherige Mietzins muß seit mindestens einem Jahr unverändert sein. Ausgenommen hiervon sind Mieterhöhungen nach einer Modernisierung, wegen gestiegener Kapital- oder Betriebskosten. Ist die Miete z. B. zuletzt zum 1. 11. 1994 an den Mietenspiegel angepaßt worden, darf ein neues Erhöhungsverlangen nicht vor dem 1. 11. 1995 zugehen. Unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungsfrist von zwei Monaten (der Monat des Zugangs zählt nicht mit) käme in diesem Beispiel eine Erhöhung frühestens zum 1. 2. 1996 in Betracht.
Ist das Erhöhungsverlangen im Beispielsfall schon im Oktober zugegangen und soll die Miete zum 1. Januar 1996 erhöht werden, ist die Mieterhöhung nicht etwa nur einen Monat später wirksam, sondern insgesamt unwirksam. Die verlangte Zustimmung zur Mieterhöhung können die MieterInnen dann verweigern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen