: 16-jährige Ghanaerin darf bleiben
Die 16-jährige Ghanaerin, die am Mittwoch abgeschoben werden sollte, darf in Berlin bleiben. Das erklärte die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John (CDU), gestern gegenüber der taz. Mit der Innenverwaltung sei geklärt worden, dass Charlott O. aus humanitären Gründen weiterhin in Berlin leben dürfe. Es handele sich um einen „außerordentlichen Härtefall“, der eine Familienzusammenführung zulasse, so John. Charlott lebt seit fünf Jahren in Deutschland, ihre Mutter ist mit einem Deutschen verheiratet. Zwei Geschwister Charlotts besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Der zweite Asylantrag, den Charlott kurzfristig gestellt hatte, wurde gestern zurückgezogen. Ein Unterstützerkomitee von Schülern und Lehrern der Robert-Jungk-Oberschule, auf der Charlott O. die 10. Klasse besuchte, das sich in den vergangenen Tagen für Charlott eingesetzt hatte, will sie zukünftig finanziell unterstützen. taz
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