Arbeit für Asylbewerber

GAL-Landesvorstandssprecher Peter Schaar hat sich gestern dafür ausgesprochen, die von der Innenministerkonferenz vereinbarte Altfallregelung für abgelehnte Asylsuchende großzügig auszulegen. Bei der Prüfung, ob Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können, sollten auch sozialversicherungsfreie Tätigkeiten berücksichtigt werden. Zudem dürfe ein vorübergehender unverschuldeter Sozialhilfebezug den Betroffenen nicht zum Nachteil werden. Der GALier forderte zudem, die generellen Arbeitsverbote für Asylbewerber aufzuheben.

Die Ausländerbeauftragte des Hamburger Senates, Ursula Neumann, begrüßte die Altfallregelung, weil „für die betroffenen Familien und Einzelpersonen nun eine konkrete Perspektive für die Zukunft eröffnet werde“. Allerdings bleibe die getroffene Regelung hinter den Forderungen und Anregungen der Ausländerbeauftragten der Länder zurück. ee