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Klage von Bezelius Umwelt Service nichtig

Frankfurt (taz) – Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat die Berufungsklage der Bezelius Umwelt Service AG (B.U.S.) Duisburg gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Duisburg zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des LG rechtskräftig, wonach die Beschlüsse der B.U.S.-Hauptversammlung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat „null und nichtig“ sind. Geklagt hatte der unabhängige Aktionär Klaus A. Lube aus Alzenau (Bayern), weil bei B.U.S. Abhängigkeitsberichte für mehrere Geschäftsjahre fehlten und die Verflechtung der Skandalfirma mit Euro Waste Service (EWS) und der Löbbert Holding AG „undurchsichtig“ gewesen sei.

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