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Wir wundern uns

betr.: „Sozialversicherung droht Milliardenloch“, taz vom22. 11. 99 (Kurzmeldung Seite 8)

Wir wundern uns. Welche Experten (?) der Bundesregierung (?) befürchten für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) „Mehrkosten von jährlich mehr als 30 Milliarden Mark“ wenn das Verfassungsgericht im Frühjahr 2000 den Gesetzgeber verpflichten sollte, Sozialversicherungsbeiträge auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld bei der Bemessung von Lohnersatzleistungen zu berücksichtigen.

In den vergangenen zwölf Monaten (November 1998 bis Oktober 1999) hat die BA für die wichtigsten Lohnersatzleistungen, das Arbeitslosengeld (49 Milliarden Mark), die Arbeitslosenhilfe (30,3 Milliarden) und das Unterhaltsgeld inklusive Anschlussunterhaltsgeld (9,1 Milliarden), insgesamt knapp 90 Milliarden ausgezahlt (brutto, das heißt an Arbeitslose, Teilnehmer/innen der beruflichen Weiterbildung und an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung). Die Finanzierung des Arbeitslosengeldes und des Unterhaltsgeldes (inklusive Anschlussunterhaltsgeld) – insgesamt knapp 60 Milliarden Mark – erfolgt im Rahmen des Haushaltes der BA aus Beitragsmitteln. Die Arbeitslosenhilfe wird aus Steuermitteln im Rahmen des Bundeshaushaltes finanziert.

Wenn man unterstellt, dass die bei der Berechnung der Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigten Einmalzahlungen das Bemessungsentgelt für die Lohnersatzleistungen um, hochgegriffene, zehn Prozent erhöhen würden, wäre mit jährlichen Mehrkosten von maximal neun Milliarden Mark bei der BA (etwa sechs Milliarden) und dem Bund (etwa drei Milliarden) zu rechnen. Der Betrag dürfte u. a. wegen der gesunkenen relativen Höhe von Einmalzahlungen – insbesondere in den Beschäftigungsverhältnissen, die mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind – eher noch deutlich niedriger sein. Experten der BA werden Ihnen da sicher noch genauere Daten liefern können. Paul M. Schröder, Bremer Institut für

Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Bremen

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