piwik no script img

■ Wird Mio zurückgezahlt?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der rätselhaften „Kiep-Million“ nicht gegen die CDU. Denn das Parteiengesetz enthält keine Bußgeld- und keine Strafvorschriften.

Die Bundestagsverwaltung kann bei Verstößen nur eine Art „Ordnungsgeld“, nicht aber Strafen festsetzen. Paragraf 23a sieht vor, dass bei rechtswidrig erlangten Spenden der Anspruch auf staatliche Mittel in der zweifachen Höhe des rechtswidrig erlangten Betrags verloren gehen. Eine solche Rückforderung fürchtet die CDU, sollten sich die „Anderkonten“ tatsächlich als „schwarze Konten“ entpuppen, mit denen zum Beispiel marode Landesverbände subventioniert worden sein sollen. (kw)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen