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Keine Frau für Karlsruhe

■ Die Grünen schlagen Ulrich K. Preuß als Verfassungsrichter vor

Freiburg (taz) – Die Grünen wollen den renommierten parteilosen Rechtswissenschaftler Ulrich K. Preuß nach Karlsruhe schicken. Wenn Sozialdemokraten und Union mitspielen, könnte die Wahl noch vor dem Jahreswechsel stattfinden. Preuß wäre damit der erste von den Grünen vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht.

An Landesverfassungsgerichten sind Kandidaten der Grünen schon lange vertreten. Doch in Karlsruhe machten SPD und CDU stets die Posten unter sich aus. Als kleinere Regierungspartei haben die Grünen nun aber immerhin ein Vorschlagsrecht für die Stelle von Jürgen Kühling (SPD), der am ersten Senat für das Arbeitsrecht zuständig war. Kühling wollte eigentlich schon im letzten Frühjahr vorzeitig ausscheiden, ist aber (zähneknirschend) immer noch im Amt. Ein Zeichen dafür, wie schwer die Entscheidung über die Nachfolge ist.

Ursprünglich waren die Grünen entschlossen, die Stelle mit einer Frau zu besetzen. Ihr erster Vorschlag, die parteilose Berliner Rechtsanwältin Veronika Arendt-Rojahn, wurde aber von Union und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) abgelehnt. Arendt-Rojahn, die schon seit sieben Jahren als „grüne“ Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof amtiert, sei zu sehr auf ihre Spezialgebiete Asyl- und Ausländerrecht fixiert. Für diese Themen sei der Erste Senat in Karlsruhe jedoch gar nicht zuständig, hieß es im Sommer dieses Jahres. Andere in Frage kommende Juristinnen sagten den Grünen „aus privaten Gründen“ ab.

Die Grünen hoffen nun, dass Ulrich K. Preuß, der demnächst immerhin schon 60 Jahre alt wird und damit die 12-jährige Amtszeit nicht voll ausschöpfen kann, von den anderen Parteien akzeptiert wird. Als Berater des Neuen Forums hat er immerhin am Verfassungsentwurf des ostdeutschen „Runden Tischs“ mitgearbeitet und auch anschließend im gesamtdeutschen Kuratorium für eine neue Verfassung maßgeblich mitgewirkt. Preuß war lange Jahre Professor an der Bremer Reformuniversität. Seit 1996 lehrt er am politologischen Otto-Suhr-Institut in Berlin. Dort sitzt er auf einem Lehrstuhl, den zuvor schon Roman Herzog innehatte.

Im „Alternativkommentar“ zum Grundgesetz, der zum Jahresanfang in dritter Auflage erscheinen wird, hat Preuß die Gewissensfreiheit und das Staatskirchenrecht kommentiert. Mag sein, dass der Christenunion sein konsequentes Eintreten für die Trennung von Kirche und Staat nicht behagt.

Für die Bremer CDU war dies allerdings kein Grund für Aversionen. Seit 1992 sitzt Preuß im Bremer Staatsgerichtshof. Erst vor wenigen Wochen wurde er zum zweiten Mal wiedergewählt. Einstimmig. Christian Rath

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