: Sanierung per Gesetz sichergestellt
■ SPD- und CDU-Fraktion fanden „breiten und fairen Konsens“
„Den festen Willen der politischen Kräfte im Sinne einer Selbstverpflichtung nach innen“ wollen SPD- und CDU-Fraktion dokumentieren, „im Jahre 2005 die Sanierung der bremischen Haushalte abzuschließen“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden. Zuletzt war dieser feste Wille in der „Bremer Erklärung“ 1993 für die erste Sanierungsperiode manifestiert worden, die allerdings ohne die effektive Sanierung zu Ende gegangen war. Der „feste Wille“ soll diesmal die Form eines „Sanierungs-Sicherstellungs-Gesetzes“ erhalten. Es soll „Vorschriften“ zur Haushalts-Aufstellung enthalten, damit 2005 „ein verfassungskonformer Haushalt aufgestellt werden kann“ und „bestärkt“ zudem die „Absicht, das Investitionssonderprogramm bis zum Jahr 2004 im beschlossenen Umfang fortzuführen“. Das soll sich, so die Hoffnung, „positiv auf die Steuereinnahmen des Landes auswirken“.
In den ersten Sanierungsjahren hatte es die erhoffte überdurchschnittliche Steigerung nicht gegeben. Die zweite Phase hängt zusätzlich allerdings vom neuen Länderfinanzausgleich ab. K.W.
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