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Bewährungsstrafe für Kriminalkommissar

Ein 48-jähriger Kriminalkommisssar ist gestern wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht kam zu der Überzeugung, dass die Aussagen der zur Tatzeit zehn und elf Jahre alten Kinder glaubwürdig seien. Der sexuelle Missbrauch wurde 1995 auf seinem Laubengrundstück in Lichtenberg an Kindern einer befreundeten Nachbarsfamilie verübt. Der Angeklagte hatte die Delikte bestritten. Bei Rechtskraft des Urteils darf der suspendierte Beamte nicht in den Dienst zurückkehren. ADN

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