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Ökostrom bekommt sichere Basis

Fraktionen bringen am Donnerstag das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in den Bundestag. Anteil von Wind, Sonne, Erdwärme & Co soll sich innerhalb von zehn Jahren verdoppeln ■ Von Bernward Janzing

Freiburg (taz) – Die Erzeuger umweltfreundlichen Stroms können wieder verlässlich planen: Am Donnerstag wird der Bundestag über das „Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ beschließen. Es ersetzt das seit 1991 gültige, sehr erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz, das nach der Öffnung des Strommarktes überarbeitet werden musste.

In den letzten Wochen gab es vor allem um die Höhe der Einspeisevergütung Gerangel. Das für das Gesetz zuständige Bundeswirtschaftsministerium wollte eher etwas weniger für die Kilowattstunde Ökostrom zugestehen, die Betreiber der Anlagen forderten mehr. Nun zeigen aber alle Seiten Zufriedenheit mit der Vorlage.

Gestern nach Redaktionsschluss sollte der Entwurf des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in den Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen abgesegnet werden. In dem neuen Gesetz formuliert der Deutsche Bundestag das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dies geschieht, indem die Erzeuger von Ökostrom faire Vergütungen und eine verlässliche Basis für Investitionen erhalten.

So wird es für Strom aus Windkraftanlagen in den ersten fünf Jahren 17,8 Pfennig je Kilowattstunde geben. Je nach Güte des Standortes geht die Vergütung anschließend etwas zurück; sie kann an guten Standorten bis auf 13,8 Pfennig sinken. Durchschnittliche Standorte werden im Mittel ihrer Betriebszeit auf 16,46 Pfennig je Kilowattstunde kommen, durchschnittliche Binnenlandstandorte werden 17,39 Pfennig erzielen. Mit dieser Differenzierung wird auch den Einwänden der Europäischen Kommission Rechnung getragen, die an besonders windgünstigen Standorten andernfalls eine Überförderung angemahnt hätte. Erstmals erhalten auch die Planer von Offshore-Windparks die lange geforderte Rechtssicherheit: Der Anwendungsbereich des Gesetzes reicht über die 12-Meilen-Zone im Küstenbereich hinaus.

Deutlich verbesserte Perspektiven schafft das Gesetz auch der Land- und Forstwirtschaft mit einer stärkeren Unterstützung der Biomassenutzung. Landwirte, die ihre Gülle zu Biogas vergären und damit Strom erzeugen, erhalten künftig 20 Pfennig je Kilowattstunde, derzeit sind es nur knapp 15 Pfennig. Auch für Kraftwerke auf Basis fester Biomasse (in erster Linie Holz) gibt es künftig den erhöhten Satz. Erst ab einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt sinkt die Vergütung auf 18 Pfennig, oberhalb von fünf bis maximal 20 Megawatt auf 17 Pfennig.

Neu im Gesetz ist das Grubengas, dessen Nutzung aus Gründen des Klimaschutzes forciert wird: Entweicht das Grubengas (Methan) ungenutzt, heizt es die Erdatmosphäre stark auf, die energetische Nutzung reduziert die Treibhauswirkung erheblich. Auch die Erdwärme ist künftig erstmals vertreten: Für Anlagen bis zu 20 Megawatt beträgt die Mindestvergütung in Zukunft 17,5 Pfennig, für größere Anlagen 14 Pfennig je Kilowattstunde.

Und schließlich gibt es auch für die Solarenergie Perspektiven neuer Dimension. Für Solarstrom werden künftig mindestens 99 Pfennig je Kilowattstunde vergütet, womit Solaranlagen eine nie dagewesene Attraktivität erreichen werden. Da die anlaufende Massenproduktion die Kosten der Solaranlagen kontinuierlich senken wird, wird dieser Betrag nur für Anlagen gelten, die im Jahr 2000 ans Netz gehen. Für später gebaute Anlagen wird die Vergütung pro Jahr um 5 Prozent sinken. Allerdings wurde die Solarförderung gedeckelt: Sobald es in Deutschland Solaranlagen mit insgesamt 350 Megawatt gibt – das ist fast sechsmal so viel, wie heute installiert sind – soll das Gesetz überarbeitet werden. Das Gesetz geht durch den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Zum 1. März soll es in Kraft treten, dann aber auch Altanlagen betreffen.

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