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Die Liste und die Folgen

Die taz stellt klar: Was die Zwangsarbeiter-Liste kann

Berlin (taz) – Die taz hat in ihrer Ausgabe vom 8. 12. die Liste des American Jewish Committee (AJC) über deutsche Firmen und ihre Rechtsnachfolger veröffentlicht, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben. In der Ausgabe vom 9. 12. haben wir die Mitteilung des AJC veröffentlicht, dass auf die Liste auch Unternehmen gelangt sind, deren Firmierung mit Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben, so ähnlich ist, dass das AJC davon ausgehen konnte, dass es sich um Firmen handelt, die mit diesen Zwangsarbeiterbeschäftigern historisch verbunden sind. Die taz hat auch die Klarstellung des AJC veröffentlicht, dass niemand behauptet, dass eine rechtliche Verbindung zwischen den Firmen auf der historischen Liste und denen der aktuellen Liste in jedem Einzelfall bestehen muss. Die Veröffentlichung der Liste hat dazu geführt, dass mit Vor-Ort-Recherchen die historische Verbindung zwischen heute noch wirtschaftenden Unternehmen und den Zwangsarbeiterbeschäftigern überprüft wird. Es stellt sich heraus, dass auf die Liste auch Unternehmen gelangt sind, die keine Ursprünge in Firmen haben, die Zwangsarbeiter beschäftigten. Das AJC hat aber sein Ziel erreicht: Über 50 Jahre schlummerte das Wissen über die Ausbeutung von Zwangsarbeitern in unzugänglichen Firmenarchiven. Mit der Veröffentlichung der Liste gelingt es, die verborgen gehaltenen Kenntnisse zu bergen.

Die Liste kann Fehler enthalten. Sie ist u. a. entnommen dem Buch „Das nationalsozialistische Lagersystem“ (Hg. Martin Weinmann, 2001). Bereits die historische Liste war ausdrücklich unter „Irrtumsvorbehalt“ gestellt. Sie ist – wie entsprechende Veröffentlichungen – nicht hinsichtlich der in die Liste des AJC aufgenommenen Firmen beanstandet worden. Ob ein Unternehmen tatsächlich von Unternehmen abstammt oder von Personen oder Unternehmen gegründet wurde, deren Vermögen aus der Beschäftigung von Zwangsarbeitern stammt oder die an Unternehmen beteiligt waren, die Zwangsarbeiter beschäftigten, können nur die Unternehmen abschließend klären. Wir – wie das AJC – vermögen dies nicht.

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