: Wer nicht gehen kann, soll bleiben dürfen
■ Ausländerbeauftragte fordert Nachbesserung der Altfallregelung für Asylbewerber. Denn Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht ist der Nachweis einer Beschäftigung. Arbeit ist den Betroffenen in Berlin aber nicht erlaubt
Berlins Ausländerbeauftragte Barbara John fordert einen Neustart für eine Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber. Von der Regelung, die die Innenministerkonferenz getroffen hat, werde in Berlin kaum jemand profitieren, erklärte sie gegenüber der taz. „Damit kann ich mich nicht zufrieden geben.“
Die Innenministerkonferenz hatte Mitte November beschlossen, dass Asylbewerber, die schon lange in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen können. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie für den Stichtag 19. November eine Beschäftigung nachweisen können.
Während in den süd- und westdeutschen Bundesländern ein großer Teil der langjährig dort lebenden und integrierten Flüchtlinge demnächst von der „Altfallregelung“ profitiert, gehen Betroffene in Berlin leer aus. Der Grund: Berlin verbietet ihnen seit Jahren, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Beratungsstellen rechnen, dass in Berlin lediglich etwa 30 Familien von der Regelung profitieren könnten. Dies seien Menschen, die schon einmal ein Bleiberecht und damit eine Arbeitserlaubnis hatten, das Bleiberecht aber wieder verloren haben.
Die „Altfallregelung“ helfe gerade denjenigen Flüchtlingen nicht, denen eine Rückkehr in ihre Heimat verwehrt ist, kritisiert nun die Ausländerbeauftragte. Das seien, so die CDU-Politikerin, unter anderem Palästinenser sowie Flüchtlinge aus Afghanistan und Somalia. „Diese Menschen müssen ohnehin in der Bundesrepublik bleiben. Für sie steht nur die Frage, unter welchen sozialen Bedingungen sie bleiben“, so John.
Gemeinsam mit Beratungsstellen will John nun eine Dokumentation von Einzelfällen erstellen, die wegen des fehlenden Arbeitsplatzes durch die Lücken der Bürokratie fielen. „Wir wollen neben den Einzelschicksalen auch die unsinnigen politischen und finanziellen Kosten der fehlenden Integration dokumentieren.“ Politisch, so John, führe fehlende Integration zu Fremdenfeindlichkeit, und finanziell belaste Sozialhilfe die öffentlichen Kassen stärker als Erwerbsarbeit der Flüchtlinge.
Mit der Dokumentation will John die Innenverwaltung bewegen, langjährig hier lebenden Flüchtlingen, die nicht ausreisen können, eine Aufenthaltsbefugnis zu gewähren. Damit würde John zufolge Berlin einen Integrationsschritt nachholen, „den die Südländer bereits jetzt leisten“. John: „Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen können, ausreisen sollen.“
Die Initiative der CDU-Politikerin wird von RechtsanwältInnen, die mit Asylrecht befasst sind, mit Einschränkungen begrüßt. Imke Juretzka: „Der Vorschlag würde weit weniger Menschen helfen als die Altfallregelung in anderen Bundesländern, weil er den Personenkreis auf Leute einschränkt, die nicht ausreisen können. Für diese wäre er jedoch eine große Hilfe.“ Das sieht ihre Kollegin Petra Schlagenhauf ebenso. „Einige Berliner RechtsanwältInnen würden Frau John sicher gern bei der Dokumentation unterstützen“, versichert sie.
Einen weiter gehenden Schritt als John fordern Bündnisgrüne und PDS. Sie brachten Anträge in das Parlament ein, nach denen Flüchtlingen einige Monate Zeit eingeräumt werden soll, sich Arbeit zu suchen. Dies sei nötig, weil die Landesregierung das Arbeitsverbot restriktiv handhabt.
Die Sprecherin der Innenverwaltung hält solche Nachbesserungen für unrealistisch. Den John-Vorschlag hingegen kennt ihre Verwaltung bisher nicht.
Marina Mai
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