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Bewag muss Strom nun durchleiten

Im Streit um die Durchleitung von Fremdstrom an ehemalige Bewag-Kunden hat der Stromversorger einen überraschenden Rückzieher gemacht. Wie das Bundeskartellamt bestätigte, nahm die Bewag unmittelbar vor Weihnachten einen beim Berliner Kammergericht eingereichten Antrag gegen eine Kartellamtsverfügung von Anfang Oktober zurück. Die Wettbewerbshüter hatten der Bewag auferlegt, den Konkurrenzunternehmen Energie Baden Württemberg AG (EnBW), RWE und Vasa mit sofortiger Wirkung den Zugang zum Bewag-Fernleitungsnetz zu öffnen und diesen Unternehmen im Rahmen der derzeit noch begrenzten Kapazitäten die Strom-durchleitung zu von der Bewag abgeworbenen Kunden im Westteil der Stadt zu ermöglichen. Die Bewag hatte gegen die Kartellamtsverfügung Beschwerde beim Kammergericht eingelegt. Zuätzlich beantragte sie eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung in der Hauptsache, um erst gar keinen Fremdstrom durchleiten zu müssen. Wie auch Bewag-Sprecher Siegfried Knopf bestätigte, hat das Unternehmen diesen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung jetzt zurückgezogen. Damit muss das Berliner Unternehmen der Auflage der Wettbewerbshüter weiter in vollem Umfang entsprechen.ADN

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