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Fehlgeburtstage

Feste muss man feiern, wie sie fallen. Seinen eigenen Geburtstag etwa kann man sich unglücklicherweise nicht aussuchen. Selbst die Erzeuger handeln meist nicht vorausschauend. Dabei ist gerade bei der Berechnung des Erscheinungsdatums des eigenen Nachwuchses Vorsicht geboten! Es gibt einige Tage, an denen man Kindern besser nicht zumuten sollte, das Licht der Welt zu erblicken.

Unglücklich, wer an einem 29. Februar geboren wird. Nur alle vier Jahre feiern, in den restlichen wird einfach der 1. März zum Geburtstag umgemünzt oder die Uhr am 28. Februar um Mitternacht angehalten. Wenigstens ein paar Minuten Geburtstagsfeeling! Dabei sind die Schaltjahr-Kinder noch gut dran! Schließlich kann es weitaus schlimmer kommen. Niederkünfte zwischen den Jahren etwa sind strikt zu meiden. Denn de facto endet das alte Jahr immer am 26. Dezember – und bis das neue am 1. Januar beginnt, gilt es, fünf Tage Nichtszeit zu überbrücken – Stunde null eben, ein Schweben im luftleeren Raum. Zwischen den Jahren geboren zu sein, bedeutet, nie wirklich Geburtstag zu haben, weder im alten noch im neuen Jahr. Nach Weihnachten und vor Silvester ticken die Uhren anders, Wochentage bleiben unbemerkt, alles ist unwichtig und Wiegenfeste erst recht. Das kann sehr traurig sein.

Gerade in diesem Jahr werden viele Babys zwischenlanden – verkappte Millenniumskinder, die es nicht erwarten konnten. Da handeln die Eltern einmal nach Plan ... Zu früh gefreut! Und dabei sollte es einer der ersten Erdenbürger im neuen Jahrtausend werden! Nachwuchs on demand – Bestellung leider fehlgeschlagen. Statt Millenniumsbaby jetzt bloß was Kleines zwischendurch. Und die werden sich ihr Leben lang ärgern, in der komischsten Zeit des Jahres Geburtstag zu haben. Selbst schuld! Trotzdem: Herzlichen Glückwunsch! Jutta Heeß

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