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Arbeitsverbot für Flüchtlinge soll gelockert werden

Asylbewerber sollen künftig nach 12 bis 18 Monaten Wartezeit arbeiten dürfen

Berlin (taz) – Die rot-grüne Koalition will das Arbeitsverbot für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge lockern. Bisher steht jedoch lediglich die grobe Fahrtrichtung steht fest: „Künftig soll es Flüchtlingen erlaubt sein, nach 12 bis 18 Monaten eine Arbeit aufzunehmen“, erklärt Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Grüne Marie-Luise Beck, Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, hatte noch am 24. Oktober 1999 verlangt: „Der Blüm-Erlass muss auf jeden Fall weg.“ Diesem Erlass zufolge wird neu eingereisten Asylsuchenden generell die Aufnahme einer Arbeit verboten. Die Blüm-Verordnung von 1997 wird künftig jedoch nicht wegfallen.

„Wir werden bestimmt keine Luftsprünge machen“, kommentiert Kai Weber, Sprecher des Niedersächsischen Flüchtlingsrats, die rot-grüne Asylpolitik. Die Frage, ab wann die Flüchtlinge de jure arbeiten dürften, sei nicht das einzige Problem. Verschärft wurde ihre Situation durch eine Neuregelung des Sozialgesetzbuches, mit der seit Anfang 1999 deutsche Arbeitnehmer und EU-Ausländer bei der Arbeitsplatzvergabe bevorzugt werden. Hinzu kam im vergangenen Jahr eine Berufsverbotsliste für AsylbewerberInnen, die vom Gartenarbeiter bis zum Postangestellten reicht.

Die Grünen setzen in den Verhandlungen jetzt auf eine Reform des Arbeitsgenehmigungsrechts. „Das Vorrangigkeitsprinzip für EU-Ausländer soll nicht aufrechterhalten werden“, erklärt Bernd Knopf, Sprecher von Marie-Luise Beck. Isabelle Siemes

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