Meinung nur ohne Taxi

Beschwerde gegen Aufkleberverbot von Verfassungsgericht abgelehnt

Eine Karikatur des taz-Zeichners TOM fordert „Nazis ins Museum“. Nicht aber mit dem Taxi. Der Aufkleber gefährdet angeblich die Neutralität der Berufsfahrer.

Wie nun bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Kreuzberger Taxikollektivs Netako im Dezember „nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Karlsruher Richter bestätigten endgültig die Auffassung des fürs Taxigewerbe zuständige Landeseinwohneramts (LEA): Der Aufkleber verstoße gegen den Grundsatz der politischen Neutralität und schade daher der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes. Die Berufs- und Meinungsfreiheit der Fahrer werde „nicht übermäßig“ eingeschränkt. Rund zwei Dutzend Taxis hatten 1993 als Reaktion auf die Morde in Mölln und Solingen den TOM-Aufkleber durch die Stadt kutschiert, bevor das LEA die Fahrer von Netako und anderen Kollektiven aufforderte, die übermäßige Meinungsäußerung abzumachen. Anderenfalls werde ihnen die Taxilizenz entzogen, so die Drohung

Daniel Scherf, einer von 17 Netako-Fahrern, wertete die Beschwerdeabweisung gestern als Niederlage. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der Fall bereits das Verwaltungs-, das Oberverwaltungs- und das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. dhe