Investmentfonds bleiben steuerfrei: Spekulationssteuer nur für „normale“ Anleger
Berlin (rtr) – Überlegungen der rot-grünen Koalition zur Besteuerung kurzfristiger Kursgewinne von Fonds sind offenbar vom Tisch. Aus Regierungskreisen hieß es, man warte jetzt erst mal den Gesetzesentwurf des Finanzministeriums für eine Steuerreform ab. Der Entwurf für die Reform der Unternehmensteuern soll nächste Woche den Koalitionsparteien vorgestellt und im Februar im Bundeskabinett eingebracht werden.
Am Mittwoch hatte es in Berlin geheißen, das Finanzministerium erwäge, Fondsgesellschaften künftig wie normale Anleger zu behandeln. Diese müssten dann – wie die Käufer von Aktien – Steuern auf Kursgewinne beim Verkauf von Aktien zahlen, wenn zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt weniger als ein Jahr liegt. Dies war bereits im Steuerentlastungsgesetz vorgesehen gewesen, das 1999 beraten worden war. Das Gesetz, das mit der Gleichstellung von Investment- und Direktanlegern begründet wurde, sollte Steuereinnahmen von etwa 45 Millionen Mark bringen. Die Pläne waren dann aber wegen rechtlicher und wirtschaftlicher Bedenken wieder aufgegeben worden. Laut dem Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften werden 1,6 Billionen Mark in deutschen Fonds verwaltet.
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