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Putin darf nicht ins Ausland

Berlin (AFP) – Der russische Interimspräsident Wladimir Putin kann aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit nicht ins Ausland reisen. Wie aus diplomatischen Kreisen verlautete, dürfen nach der russischen Verfassung das Staatsoberhaupt und der Regierungschef nicht gleichzeitig außer Landes sein. Seit dem Rücktritt von Boris Jelzin hat Putin beide Ämter inne.

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