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Klage gegen Freilassung Pinochets abgewiesen

Niederlage für Menschenrechtsgruppen. Belgien will in die Berufung gehen

Berlin (taz) – Das britische Zivilgericht hat gestern eine Klage von sechs Menschenrechtsorganisationen und der belgischen Regierung gegen die mögliche Freilassung des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet abgelehnt. Er sei „absolut gegen“ die „unangemessenen“ Forderungen der Kläger, sagte Richter Maurice Kay vom Londoner High Court gestern, als er begründete, warum sich das Gericht nicht mit den Einwänden gegen die Freilassung Pinochets aus humanitären Gründen befassen will. Die belgische Regierung will gegen das Urteil in die Berufung gehen. Mit der Entscheidung hat Innenminister Jack Straw nun die Möglichkeit, den seit Oktober 1998 in London unter Hausarrest stehenden Pinochet freizulassen. Ob er ein mögliches Berufungsverfahren abwarten will, hat Straw bislang nicht gesagt. Die Kläger hatten gefordert, das ärztliche Gutachten, aufgrund dessen Pinochet für verhandlungsunfähig erklärt und freigelassen werden soll, einzusehen. Straw hatte hierüber jedoch mit Pinochet Vertraulichkeit vereinbart. In Chile reagierten Anhänger Pinochets mit Jubel, Angehörige der Opfer mit Enttäuschung. pkt

Bericht Seite 4, Kommentar Seite 12

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